Informationen
Abholung einer Spielkischde
- Der Leihgeber stellt dem Leihnehmer die Spielkischde im gebuchten Zeitraum und zur aufgeführten Leihgebühr zur Verfügung.
- Die Spielkischde ist nach Rücksprache mit dem Leihgeber in Stuttgart zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen.
- Die Spielkischde ist fristgerecht bis spätestens 12 Uhr am darauffolgenden Tag und unaufgefordert zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe fallen 60 Euro Säumniszuschlag pro Kalendertag an.
- Der Leihnehmer verpflichtet sich, sorgfältig mit der Spielkischde und deren Inhalt umzugehen und haftet bei Schäden und Verlust (siehe Preisliste).
- Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB. Mündliche Nebenabreden wurden nicht vereinbart und bedürfen der Schriftform.
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