Informationen

Abholung einer Spielkischde

  1. Der Leihgeber stellt dem Leihnehmer die Spielkischde im gebuchten Zeitraum und zur aufgeführten Leihgebühr zur Verfügung.
  2. Die Spielkischde ist nach Rücksprache mit dem Leihgeber in Stuttgart zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen.
  3. Die Spielkischde ist fristgerecht bis spätestens 12 Uhr am darauffolgenden Tag und unaufgefordert zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe fallen 60 Euro Säumniszuschlag pro Kalendertag an.
  4. Der Leihnehmer verpflichtet sich, sorgfältig mit der Spielkischde und deren Inhalt  umzugehen und haftet bei Schäden und Verlust (siehe Preisliste).
  5. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB. Mündliche Nebenabreden wurden nicht vereinbart und bedürfen der Schriftform.

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